OSKO Handels GmbH
Fuhlsbüttler Str. 415a
22309 Hamburg
Fon: 040 – 609 405 100
Fax: 040 – 609 405 109
Geschäftsführer:
Michael Hübner
Amtsgericht Hamburg HRB 150340
Steuernummer: 49/748/01324
USt.-ID: DE 296 316 892
Finanzamt: Hamburg-Nord
OSKO Handels GmbH
Fuhlsbüttler Str. 415a
22309 Hamburg
Fon: 040 – 609 405 100
Fax: 040 – 609 405 109
Geschäftsführer:
Michael Hübner
Amtsgericht Hamburg HRB 150340
Steuernummer: 49/748/01324
USt.-ID: DE 296 316 892
Finanzamt: Hamburg-Nord
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der OSKO Handels GmbH (im Folgenden „OSKO“) und Kunden geschlossenen Verträgen.
(2) Abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn OSKO hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Nebenabreden, insbesondere Garantien, Änderungen und Ergänzungen sind nur dann wirksam, wenn OSKO sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt. Sie sind zum späteren Nachweis schriftlich vorzunehmen.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote und Preise von OSKO sind stets freibleibend. Alle angegebenen Preisen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Ein rechtswirksamer Vertrag zwischen OSKO und dem Kunden kommt erst mit schriftlicher Vertragsannahme / Auftragsbestätigung durch OSKO oder dem Beginn der Leistungserbringung durch OSKO zustande.
§ 3 Leistungen
(1) Die Leistungspflichten von OSKO ergeben sich aus der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung sowie dem jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Produkt- und Leistungskatalog von OSKO.
(2) OSKO ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, insbesondere vertraglich geschuldeten Webspace bei Drittanbietern anzumieten.
(3) OSKO ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder zu verbessern. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassungen erforderlich sind, um Missbrauch zu verhindern, oder OSKO aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.
(4) Auf Zusatzleistungen, welche OSKO ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung stellt, hat der Kunde keinen Anspruch. OSKO ist berechtigt, derartige Zusatzleistungen einzustellen, zu ändern oder nur noch entgeltlich anzubieten. In einem solchen Fall wird OSKO den Kunden rechtzeitig informieren.
(5) OSKO ist dem Kunden gegenüber zur Beratungs- und Unterstützungsleistungen (Support) nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und ausschließlich in deutscher Sprache verpflichtet. Alle darüber hinausgehenden Supportleistungen sind vom Kunden gesondert zu vergüten.
§ 4 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung der von OSKO zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Produkt- und Leistungskatalog von OSKO, soweit die Parteien nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen haben. Zusätzliche Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand gemäß dem im Produktkatalog von OSKO angegebenen Stundensatz vergütet. Alle Preisen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Vergütung ist – soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde – bei laufenden Leistungen monatlich im Voraus und im Übrigen nach Erbringung der jeweiligen Leistung zu entrichten. OSKO ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen und angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
(3) Rechnungen von OSKO sind nach Zugang beim Kunden sofort zur Zahlung fällig.
(4) Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Ist ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate, soweit nicht eine Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Dies gilt nicht, soweit die Parteien eine abweichende Vereinbarung getroffen haben.
(2) Bestellt ein Kunde Zusatzleistungen, können diese nach den genannten Kündigungsregelungen auch einzeln unter Fortführung des Vertrages im Übrigen gekündigt werden.
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gegenüber OSKO im Rahmen des Vertragsverhältnisses und dessen Zustandekommen gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, OSKO jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.
(2) Der Kunde wird von allen Daten auf seinen eigenen Systemen und solchen, die er auf Server von OSKO überträgt, tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen bzw. erstellen lassen, die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Server hochladen und Konfigurationen wiederherstellen.
(3) Der Kunde wird die Leistungen von OSKO in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und unter Berücksichtigung Rechte Dritter nutzen. Er darf durch seine Internetpräsenz, insbesondere durch beantragte Domains sowie die eingebundenen Inhalte und E-Mails nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde darf seine Internetpräsenz bzw. Teile davon nicht in Suchmaschinen eintragen, wenn und soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern und ähnlichen Techniken bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. OSKO ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. den Zugang zu den Informationen des Kunden zu sperren und rechtsverletzende Inhalte ggf. zu löschen.
Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen, oder ist ein Rechtsverstoß zur Überzeugung von OSKO aufgrund objektiver Umstände wahrscheinlich, kann OSKO die Domain, Inhalte bzw. E-Mail-Adressen vorübergehend sperren, wenn nicht der Kunde OSKO durch geeignete Belege nachweist, dass eine Rechtsverletzung nicht vorliegt und OSKO von jeglicher Haftung schriftlich freistellt.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, von OSKO zum Zwecke des Zugangs zu dessen Diensten erhaltene Zugangsdaten regelmäßig zu ändern sowie streng geheim zu halten. Der Kunde wird OSKO unverzüglich informieren, sobald er ein begründeter Verdacht besteht, dass unbefugten Dritten Zugangsdaten bekannt geworden sind.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Gestaltung seiner Internetpräsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen von OSKO bzw. Dritten verursachen. OSKO kann Internetpräsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat. Dies gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dezidierte Hardware).
(6) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von OSKO zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Handlungen:
• unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking);• Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B.: DoS/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing);• Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port, Scanning);• Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt oder sonst ein Erlaubnistatbestand gegeben ist;• das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware.
Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist OSKO zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(7) Ist mit dem Kunden die Durchleitung einer bestimmten Datenmenge pro Abrechnungszeitraum (Datentransfervolumen) vereinbart, hat der Kunde dieses Limit selbständig zu überwachen. Übersteigt das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen, die für den jeweiligen Zeitabschnitt mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge, stellt OSKO dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag zu den hierfür vereinbarten Preisen in Rechnung.
(8) Der Kunde hat zu Projektbeginn einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen. Der Kunde sichert zu, dass der Ansprechpartner sowie alle projektverantwortlichen Mitarbeiter zur Unterstützung von OSKO zur Verfügung steht. Ebenfalls sichert der Auftraggeber zu, dass alle zur Ausführung der Tätigkeit von OSKO benötigten Informationen oder Angaben innerhalb eines Werktags bereitgestellt werden. Sofern der Kunde die Projektunterstützung nicht wie vereinbart erbringt, kann ein Mehraufwand von bis zu 25 % berechnet werden.
§ 7 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, OSKO jeweils auf erstes Anfordern von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Domainnamen, Inhalten, E-Mail oder sonstigem Verhalten des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber‑, Marken-, Namens-, Datenschutz-, und Wettbewerbsrechtsverletzungen gleich welcher Art.
§ 8 Besondere Bestimmungen für Webhosting-Dienstleistungen
(1) OSKO erbringt für den Kunden Webhosting-Dienstleistungen nach Maßgabe des jeweils aktuellen Produktkatalogs von OSKO als einzelne Dienstleistung oder im Rahmen von Leistungspaketen (z.B. Online-Präsenz-Pakete). Hierfür überlässt OSKO dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein Webhosting-Paket auf einem virtuellen Webserver (Shared Server).
(2) Der Kunde erhält – soweit vertraglich vereinbart – für die Verwaltung seines Internetauftritts sowie die Pflege seiner dort eingestellten Inhalte, Domains, FTP-Zugänge und E-Mail-Adressen einen Online-Zugang zum Webserver.
(3) Soweit dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich OSKO vor, die dem Kunden zugewiesenen IP-Adressen zu ändern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
(4) Der Kunde ist verpflichtet zum Tag der Beendigung dieses Vertrages sämtliche auf den ihm überlassenen Speicherplatz gespeicherten Daten inklusive gespeicherter E-Mails zu löschen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nach, ist OSKO berechtigt, die Löschung selbst vorzunehmen. Für eine rechtzeitige geeignete Aufbewahrung der Daten auf eigenen Speichermedien hat der Kunde selbst Sorge zu tragen.
§ 9 Besondere Bestimmungen für die Registrierung von Domains
(1) Soweit OSKO für den Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses Domains registriert, erfolgt die Registrierung ausschließlich im Auftrag des Kunden. Das Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungsstelle zustande. Es gelten die Bedingungen der für die jeweilige Domain verantwortlichen Registrierungsstelle.
(2) Die Registrierung erfolgt im automatisierten Verfahren. OSKO hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. OSKO übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und frei von Rechten Dritter sind.
(3) Ist eine durch OSKO für den Kunden beantragte Domain nicht mehr verfügbar oder wird die Registrierung von der Registrierungsstelle aus sonstigen Gründen abgelehnt, so kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen. Selbiges gilt, wenn im Falle eines vom Kunden gewünschten Providerwechsels der bisherige Provider diesen Wechsel ablehnt.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und/oder Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Eintragungen in Datenbanken der Registrierungsstelle mitzuwirken, soweit dies erforderlich ist.
(5) OSKO veranlasst, dass der Kunde bei der jeweiligen Registrierungsstelle als Domaininhaber und/oder administrativer Ansprechpartner (Admin-C) eingetragen wird.
(6) Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit OSKO lässt den jeweils zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungen betreffend der Domains sind an OSKO zu richten, da OSKO die Domain für den Kunden verwaltet und Mitteilungen einschließlich Vertragskündigungen an die jeweilige Registrierungsstelle weiterleitet.
(7) Wird das Vertragsverhältnis mit OSKO gekündigt, so ist der Kunde verpflichtet, OSKO mitzuteilen, ob die registrierten Domains auf einen anderen Provider übertragen („KK-Antrag“) oder gelöscht („Close“) werden sollen. Erklärt sich der Kunde hierüber nach schriftlicher Aufforderung durch OSKO innerhalb angemessener Frist nicht oder überträgt der Kunden die entsprechende Domain binnen angemessener Frist nicht, ist OSKO berechtigt, die Domain im Namen des Kunden zu löschen bzw. freizugeben. Die vertragliche Vergütung für die Domains ist bis zur Übertragung bzw. Löschung weiter zu entrichten.
(8) OSKO behält sich vor, einen Antrag des Kunden auf Wechsel des Providers („KK-Antrag“) erst dann stattzugeben, wenn sämtliche gegenüber dem Kunden bestehenden, berechtigten Forderungen ausgeglichen sind.
§ 10 Besondere Bestimmungen für Online-Präsenzen
(1) Die Leistungspflichten im Rahmen von Verträgen über Online-Präsenzen ergeben sich aus dem jeweils bei Vertragsschluss gültigen Produktkatalog.
(2) Der Kunde hat OSKO bei der Gestaltung der Online-Präsenz zu unterstützen, insbesondere die für die Gestaltung notwendigen Materialien rechtzeitig in digitaler Form zur Verfügung zu stellen und Entscheidungen über die Gestaltung nach Aufforderung von OSKO in angemessener Frist zu treffen. OSKO wird mit dem Kunden unmittelbar nach Vertragsschluss Kontakt aufnehmen und die Gestaltungswünsche und –vorgaben abstimmen. Auf dieser Grundlage werden dem Kunden maximal drei Designentwürfe vorgestellt. Der Kunde hat sich binnen 14 Tagen nach Vorstellung der Entwürfe für eines der vorgeschlagenen Designs zu entscheiden hat, welches dann nachfolgend für den Kunden angepasst wird. Änderungswünsche hat der Kunde schriftlich und so genau anzugeben, dass OSKO die Umsetzung ohne Weiteres möglich ist. Im Rahmen der Gestaltung der Online-Präsenz ist der Kunde berechtigt, maximal dreimal Änderungswünsche an dem Designentwurf zu verlangen. Weitere Änderungswünsche sind gesondert zu vergüten. Trifft der Kunde anstehende Entscheidungen trotz Aufforderung von OSKO nicht binnen angemessener Frist, ist OSKO berechtigt, das Design nach eigenem Ermessen weiter zu entwickeln.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, von OSKO bereitgestellte Designentwürfe, Teilleistungen und die fertige Online-Präsenz jeweils nach Aufforderung von OSKO schriftlich abzunehmen. Erklärt sich der Kunde über die Abnahme nach Aufforderung von OSKO binnen 21 Tagen nicht, so gilt die Leistung als abgenommen.
(4) Der Kunde ist für die Inhalte (Texte, Beschreibungen, Bilder, Logos etc.) selbst verantwortlich und hat diese OSKO in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Soweit OSKO die Erstellung der Inhalte übernehmen soll, hat der Kunde dies gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
(5) OSKO leistet gegenüber dem Kunden Support im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen ausschließlich in deutscher Sprache. Die Supportleistungen sind für jede Online-Präsenz auf maximal 20 Stunden pro Monat begrenzt.
(6) Verträge über Online-Präsenzen sind für den Kunden nach § 649 BGB jederzeit kündbar. Bei einer Kündigung durch den Kunden hat dieser die bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit geschuldete Vergütung zu entrichten, wobei sich OSKO dasjenige anrechnen lassen, was OSKO infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
(7) Dem Kunde wird ein Nutzungsrecht an der für ihn erstellen Online-Präsenz beschränkt auf für die Laufzeit des Vertrages entsprechend § 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumt. Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde nicht berechtigt, die für ihn erstelle Online-Präsenz oder Teile hiervon zu verwenden, soweit diese Teile nicht vom Kunden bereitgestellt worden sind. Eine Herausgabepflicht der Online-Präsenz, insbesondere des Quellcodes besteht nicht.
(8) Ergänzend gelten die besonderen Bestimmung für Webhosting-Dienstleistungen (§ 8), die Registrierung von Domains (§ 9) und Marketing-Dienstleistungen (§ 11), soweit diese Leistungen im jeweiligen Online-Präsenzen-Paket enthalten sind.
§ 11 Besondere Bestimmungen für Marketing-Dienstleistungen
(1) Soweit OSKO als einzelne Dienstleistung oder im Rahmen von Leistungspaketen (z.B. Online-Präsenz-Pakete) Marketing-Dienstleistungen, insbesondere SEO-Dienstleistungen erbringt, schuldet OSKO ausschließlich die vereinbarten Dienstleistungen. Ein Erfolg, etwa eine bestimmte Positionierung im Index von Suchmaschinen ist nicht geschuldet.
(2) OSKO weist weiter darauf hin, dass SEO-Maßnahmen nicht auf kurzfristigen, sondern vielmehr nachhaltigen Erfolg ausgerichtet sind, da ein kurzfristiges Wachstum die Gefahr der Auslistung aus Suchmaschinen birgt.
§ 12 Urheberrechte und Lizenzvereinbarungen
(1) OSKO räumt dem Kunden an der im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Software und sonstigen Leistungen ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung von OSKO nicht gestattet. Die Weiternutzung der vom OSKO bereitgestellten Leistungen nach Vertragsende ist untersagt. Kopien hat der Kunde nach Vertragsbeendigung zu löschen.
(2) Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller bzw. Rechteinhaber.
§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde kann gegenüber den Forderungen von OSKO nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(2) Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf derselben Beauftragung beruht.
§ 14 Gewährleistung, Haftung
(1) Die Gewährleistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen wurde.
(2) Der Kunde hat OSKO Mängel unverzüglich anzuzeigen und OSKO bei der Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.
(3) OSKO weist darauf hin, dass nach derzeitigem technischen Stand Hard- und Softwarefehler nicht vollständig auszuschließen sind. Eine Gewährleistung kann hierfür mithin nicht übernommen werden. Auf Grund von technisch notwendigen Wartungsarbeiten kann auch keine 100%tige Erreichbarkeit der von OSKO bereitgestellten Systeme gewährleistet werden.
(4) OSKO haftet für Schäden des Kunden unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von OSKO zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet OSKO nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Kunden beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und / oder Erfüllungsgehilfen von OSKO. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Eine Beweislastumkehr ist hiermit nicht verbunden.
(5) Die Haftungsregelung des § 44a TKG bleibt im Anwendungsbereich des TKG unberührt.
§ 15 Datenschutz
(1) OSKO erhebt, verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Durchführung dieses Vertrags im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden nicht, sofern dies nicht zur Vertragsdurchführung notwendig ist. Die Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institutionen und Behörden erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten oder wenn OSKO durch eine gerichtliche Entscheidung zur Auskunft verpflichtet wird.
(2) Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden die Daten gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern der Kunde nicht ausdrücklich einer darüber hinausgehenden Datenverwendung zugestimmt hat.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und / oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme seiner Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Hamburg (Landgericht Hamburg, Amtsgericht Hamburg-Mitte). OSKO ist jedoch auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu erheben.
Stand: September 2017
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